FloOne

Mischsortiment: §25a und Regelbesteuerung in einer Warenwirtschaft

Gebrauchte Ware mit Differenzbesteuerung, Neuware mit normalem Steuersatz — im selben Shop und sogar in derselben Bestellung.

Was ist ein Mischsortiment?

Viele Händler verkaufen beides: gebrauchte Ware, die sie von Privatleuten ankaufen und nach §25a UStG differenzbesteuert weiterverkaufen, und Neuware vom Großhändler mit dem normalen Steuersatz. Typische Fälle:

  • Handyshop mit gebrauchten Geräten und neuem Zubehör
  • Refurbished-Technik mit neuen Ladekabeln und Hüllen
  • Second-Hand-Mode neben Neuware
  • Antiquitäten neben neuen Pflege- und Dekoartikeln

Was das Gesetz verlangt

„Wendet der Wiederverkäufer neben der Differenzbesteuerung die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an, hat er getrennte Aufzeichnungen zu führen.“
§25a Abs. 6 Satz 2 UStG

Dazu kommt die Rechnung: Für differenzbesteuerte Positionen gehört der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ darauf, und die Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden (§14a Abs. 6 UStG). Für Neuware auf derselben Rechnung gilt der normale Steuerausweis.

Von Hand heißt das: jede Position einzeln prüfen, zwei Aufzeichnungen führen, die Rechnung passend aufbauen und im Export richtig verbuchen. Bei ein paar hundert Bestellungen im Monat ist das eine eigene Aufgabe.

So trennt FloOne

  • Je Artikel festlegen: §25a oder Regelbesteuerung, mit einem Standardwert für dein ganzes Konto.
  • Je Position besteuern: Stecken beide Arten in einer Bestellung, bekommt jede Position ihre eigene Besteuerung.
  • Rechnung: Gebrauchtware mit Pflichthinweis und ohne Steuerausweis, Neuware mit Umsatzsteuer — auf derselben Rechnung.
  • Versand: gehört nicht zur Marge und wird regulär besteuert, mit dem Steuersatz der Neuware in der Bestellung.
  • Aufzeichnungen getrennt: Für §25a-Artikel hält FloOne Einkaufspreis, Verkaufspreis und Marge fest, die regelbesteuerten Umsätze laufen über die normalen Erlöskonten.
  • DATEV-Export: §25a-Erlöse auf 8193 und 8191 (SKR03) bzw. 4138 und 4136 (SKR04), Neuware auf den regulären Erlöskonten, zum Beispiel 8400 bzw. 4400 bei 19 %.

Beispiel: eine Bestellung, zwei Steuerarten

Ein Kunde kauft ein gebrauchtes Smartphone und eine neue Schutzhülle:

PositionBruttoBesteuerungUmsatzsteuer
Gebrauchtes Smartphone (Einkauf 200,00 €)350,00 €§25a: 19 % aus der Marge von 150,00 €23,95 €
Neue Schutzhülle19,99 €Regelbesteuerung 19 %3,19 €
Versand4,99 €regulär 19 %, nicht Teil der Marge0,80 €
Summe374,98 €27,94 €

Auf der Rechnung stehen nur 3,99 € Umsatzsteuer, für Hülle und Versand. Die 23,95 € aus der Marge werden trotzdem abgeführt: Im DATEV-Export stecken sie im Margenkonto 8191, aus dem DATEV die Steuer herausrechnet. Wäre die ganze Bestellung regelbesteuert, fielen 59,87 € Umsatzsteuer an — 31,93 € mehr.

Mischsortiment beim Versand ins Ausland

  • EU-Privatkunden: Die Gebrauchtware bleibt in Deutschland steuerpflichtig, denn §25a schließt das OSS-Verfahren aus (§25a Abs. 7 Nr. 3 UStG). Die Neuware besteuert FloOne wie jede andere EU-Lieferung, im OSS-Verfahren mit dem Steuersatz des Ziellands.
  • Drittland: Beide Positionen sind als Ausfuhr steuerfrei (§4 Nr. 1a UStG).

Mehr zur Differenzbesteuerung selbst — Ankauf, Eigenbeleg, Marge und DATEV-Export — steht auf der Seite Warenwirtschaft mit Differenzbesteuerung.

Gebraucht- und Neuware in einem System?

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Häufige Fragen zum Mischsortiment