Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FloOne — Multichannel-ERP für Onlinehändler · Stand: 8. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen SellerTech LLC, 30 N Gould Street STE N, Sheridan, WY 82801, USA, E-Mail: info@floone.de (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der unter floone.de bereitgestellten SaaS-Middleware (nachfolgend „FloOne" oder „Dienst"). Der Anbieter hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union und ist in der Europäischen Union nicht zur Umsatzsteuer registriert; eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer liegt nicht vor. Für die nach diesen AGB vorgesehenen Leistungen an Unternehmer findet daher grundsätzlich das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, soweit dessen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
(2) FloOne ist eine webbasierte Lösung für den E-Commerce-Bereich. Der Dienst verbindet Online-Verkaufskanäle (Marktplätze und Online-Shops), Zahlungsanbieter und Warenwirtschaftssysteme mit Buchhaltungssystemen und Versanddienstleistern und dient der automatisierten Aufbereitung, Klassifizierung und dem Export von Transaktionsdaten für die Finanzbuchhaltung. Darüber hinaus umfasst der Dienst Funktionen für Rechnungserstellung, Versandabwicklung, Artikelverwaltung, Kundenverwaltung, E-Mail-Automatisierung sowie optional buchbare Module für die vollständige Buchhaltung (Buchhaltungs-Modul) und für die Lagerverwaltung (Lager-Modul) gemäß § 3 Abs. 3 dieser AGB. Die jeweils unterstützten Plattformen und Drittanbieter ergeben sich aus der Leistungsübersicht auf floone.de/loesungen.
(3) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung versichert der Kunde, dass er den Dienst ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt; er ist verpflichtet, dies durch Angabe einer USt-IdNr. oder Steuernummer sowie einer Geschäftsanschrift zu belegen.
(3a) Sollte sich nachträglich herausstellen, dass ein Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, behält sich der Anbieter das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu beenden. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Mit der Registrierung schließen die Parteien zunächst einen unentgeltlichen Test-Nutzungsvertrag (Testphase) für die Dauer von 30 Tagen. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss dieses Test-Nutzungsvertrages ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch die Bereitstellung des Accounts und die Versendung einer Bestätigungs-E-Mail an.
(2) Der Kunde kann bereits während der Testphase eine Zahlungsmethode über den Zahlungsdienstleister Stripe (§ 7 Abs. 2) hinterlegen; die Testphase bleibt hiervon unberührt und in vollem Umfang kostenlos. Der Test-Nutzungsvertrag geht mit Ablauf der Testphase in einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag über, sofern zu diesem Zeitpunkt eine gültige Zahlungsmethode hinterlegt ist und der Kunde nicht zuvor gekündigt hat. Der Kunde kann den Übergang auch vorzeitig herbeiführen, indem er dies im Dienst ausdrücklich auswählt. Der Anbieter bestätigt den Übergang per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt gelten die in § 7 geregelten Entgelt- und Zahlungsbedingungen; die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste unter floone.de/preise.
(3) Wird bis zum Ablauf der Testphase keine Zahlungsmethode hinterlegt, endet der Test-Nutzungsvertrag mit Ablauf der Testphase. Für die anschließende Übergangsphase gilt § 4 Abs. 4 und 5.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen der Angaben sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die SaaS-Middleware FloOne als webbasierte Anwendung über das Internet zur Verfügung. Eine Installation lokaler Software ist nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über einen gängigen Webbrowser.
(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils vom Kunden gewählten Tarif:
- Testphase (30 Tage): Alle Funktionen des Basis-Tarifs freigeschaltet, keine Zahlungsdaten erforderlich.
- Nutzungsbasierter Tarif (nach Testphase): Monatliche Grundgebühr zzgl. nutzungsabhängigem Entgelt nach der jeweils gültigen Preisliste unter floone.de/preise.
- Optional buchbare Module: Buchhaltungs-Modul und Lager-Modul sind nicht im Basis-Tarif enthalten und werden gesondert vergütet. Preise und Umfang ergeben sich aus der Leistungsübersicht auf floone.de/loesungen bzw. floone.de/preise oder werden individuell vereinbart. Module können auf Anfrage zum Trial dazugebucht werden.
(3) Der Dienst ist eine SaaS-Middleware zur Anbindung gängiger Online-Verkaufskanäle (Marktplätze, Online-Shops) an Warenwirtschaftssysteme, Buchhaltungssysteme, Zahlungsanbieter und Versanddienstleister. Der Basis-Tarif umfasst insbesondere den Import und die Normalisierung von Transaktionsdaten, die Erstellung GoBD-konformer Rechnungen, die Erstellung von Versandlabels über angebundene Carrier, die Artikel- und Kundenverwaltung sowie Auswertungs- und Automatisierungsfunktionen. Optional buchbar sind ein Buchhaltungs-Modul (insbesondere doppisches Journal, Umsatzsteuer-Voranmeldung, OSS-Meldung, Bank-Import mit automatischem Matching, GoBD-Festschreibung) sowie ein Lager-Modul (insbesondere Pick & Pack, Inventur, Mobile-Lager-App, Wareneingang und Umlagerung). Der jeweils aktuell verfügbare Funktionsumfang, die unterstützten Marktplätze, Zahlungsanbieter, Buchhaltungssysteme und Carrier sowie die Detail-Features der Module ergeben sich aus der Leistungsübersicht auf floone.de/loesungen sowie der In-App-Dokumentation.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang des Dienstes zu ändern oder weiterzuentwickeln, soweit dies aus folgenden Gründen sachlich gerechtfertigt ist:
- (a) Anpassung an geänderte gesetzliche oder behördliche Anforderungen (insbesondere im Bereich Steuer-, Datenschutz- oder Buchhaltungsrecht);
- (b) Anpassung an Änderungen, Einschränkungen oder den Wegfall von Drittanbieter-APIs (insbesondere Marktplätze, Zahlungsanbieter, Versanddienstleister, Buchhaltungssoftware);
- (c) Behebung sicherheitsrelevanter Schwachstellen;
- (d) technologische Weiterentwicklung, soweit dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird;
- (e) Einführung neuer optionaler Funktionen oder Module.
Wesentliche Funktionseinschränkungen wird der Anbieter dem Kunden mit einer Frist von mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail ankündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Wirksamwerdung der Änderung.
§ 4 Testphase (Trial)
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ab Registrierung. Während der Testphase stehen dem Kunden alle Funktionen des Basis-Tarifs uneingeschränkt zur Verfügung, einschließlich bis zu 90 Tagen rückwirkenden Datenimports (entsprechend den maximalen Abfragezeiträumen der jeweiligen Plattform-APIs). Optional buchbare Module (Buchhaltungs-Modul, Lager-Modul) gemäß § 3 Abs. 2 sind im Trial nicht standardmäßig aktiviert; sie können auf Anfrage zum Trial dazugebucht werden.
(2) Während der Testphase ist keine Angabe von Zahlungsinformationen erforderlich. Es entstehen keine Kosten.
(3) Der Anbieter weist den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Testphase auf deren Ende und auf die Möglichkeit hin, eine Zahlungsmethode über den Zahlungsdienstleister Stripe zu hinterlegen. Die Abrechnung erfolgt nutzungsbasiert gemäß § 7.
(4) Endet die Testphase ohne Übergang in einen kostenpflichtigen Vertrag, stellt der Anbieter dem Kunden für weitere dreißig (30) Tage einen Nur-Lese-Zugang zum Zweck des Datenexports bereit (Übergangsphase). Der automatische Datenimport (Sync) wird gestoppt; bestehende Daten bleiben einsehbar und exportierbar. Rechtsgrundlage der Verarbeitung in dieser Phase ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Abwicklung des beendeten Vertragsverhältnisses). Der Kunde kann innerhalb dieser dreißig (30) Tage jederzeit einen kostenpflichtigen Vertrag schließen und den Dienst dadurch uneingeschränkt weiternutzen.
(5) Nach Ablauf der Übergangsphase werden die Daten des Kunden unwiderruflich gelöscht. Der Anbieter kündigt die Löschung zuvor per E-Mail an. Ausgenommen sind ausschließlich Daten, hinsichtlich derer den Anbieter selbst eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft (§ 12 Abs. 6); Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(6) Rückwirkende Daten: Im Test- und Live-Account sind rückwirkende Daten ab Hinterlegung der Plattform-Zugangsdaten in dem Umfang verfügbar, den die jeweilige Plattform-Schnittstelle technisch zulässt. Weitere rückwirkende Exporte sind nach Vertragsabschluss auf Anfrage gesondert buchbar.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Der Kunde erwirbt keine Rechte am Quellcode, an der zugrunde liegenden Software oder an der Datenbankstruktur des Dienstes. Der Quellcode wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht.
(3) Dem Kunden ist es untersagt, den Dienst oder Teile davon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder auf sonstige Weise den Quellcode zu erschließen, soweit dies nicht durch zwingendes Recht (insbesondere § 69e UrhG zur Herstellung der Interoperabilität) gestattet ist.
(4) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte sowie eine Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung des Nutzungsrechts an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet.
§ 6 Kundenpflichten und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
- bei der Registrierung und während der Vertragslaufzeit zutreffende und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten;
- seine Zugangsdaten (insbesondere Passwort) geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht;
- seine individuellen Benutzerzugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Innerhalb seines Tenant-Kontos kann der Kunde mehrere Benutzer mit eigenen Zugangsdaten und einer Rolle (insbesondere Owner, Admin, Buchhalter, Lager, Picker) anlegen; eine Mehrfachnutzung eines einzelnen Benutzerzugangs durch mehrere natürliche Personen ist hingegen unzulässig;
- die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften (insbesondere UStG, AO, HGB) eigenverantwortlich einzuhalten;
- sämtliche über FloOne generierten Buchhaltungs- und Steuer-Exporte vor der Übermittlung an das Finanzamt oder den Steuerberater eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen;
- eigene Datensicherungen (Backups) seiner im Dienst verarbeiteten Daten in angemessenen Intervallen vorzunehmen;
- den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine automatisierten Massenabfragen durchzuführen, keine Schadsoftware einzuschleusen und keine Handlungen vorzunehmen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit des Dienstes beeinträchtigen könnten.
(2) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Fehler, Verzögerungen oder Schäden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit des Dienstes, der Daten anderer Kunden oder Dritter bestehen — insbesondere bei einem kompromittierten Zugang, bei missbräuchlicher Nutzung der Schnittstellen oder bei Versand unerwünschter Nachrichten über den Dienst. Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu beschränken. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Sperrung und Grund und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist. Der Entgeltanspruch entfällt für die Dauer einer Sperrung, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
§ 7 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt für die Nutzung des Dienstes richtet sich nach der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste des Anbieters, abrufbar unter floone.de/preise. Die Preisliste umfasst eine monatliche Grundgebühr, welche auch bei null importierten Bestellungen anfällt, sowie ein nutzungsabhängiges Entgelt; die maßgeblichen Preisbestandteile, Staffeln und etwaige Höchstbeträge ergeben sich abschließend aus der Preisliste. Eine Bestellung im Sinne dieses Vertrages ist ein Order-Datensatz, der im jeweiligen Kalendermonat erstmalig in den Dienst importiert wird. Maßgeblich ist die erstmalige Anlage: erneute Übertragungen desselben Datensatzes — etwa durch wiederholte Synchronisierung, Aktualisierung oder nach einem Verbindungsabbruch — werden nicht erneut gezählt. Datensätze aus verschiedenen Verkaufskanälen gelten auch bei übereinstimmender Bestellnummer als eigenständige Bestellungen. Nicht gezählt werden Bestellungen, die im Monat ihres Imports storniert werden, sowie Refunds, Gutschriften und Teilstornierungen; eine Stornierung in einem späteren Monat lässt die Zählung des Importmonats unberührt. Der historische Initial-Import beim Onboarding ist kostenlos. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise.
(1a) Der Anbieter hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten und ist in der Europäischen Union nicht zur Umsatzsteuer registriert. Für Leistungen an Unternehmer mit Sitz im Gebiet der Europäischen Union gilt das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG bzw. § 13b UStG in Deutschland); die Umsatzsteuer wird vom Kunden im jeweiligen Land seines Sitzes selbst angemeldet und abgeführt. Für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden erforderlich; der Kunde teilt sie dem Anbieter mit und zeigt Änderungen unverzüglich an. Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union weisen ihre Unternehmereigenschaft auf andere geeignete Weise nach; für sie fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Liegt keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, ist der Anbieter berechtigt, die umsatzsteuerliche Behandlung entsprechend anzupassen.
(2) Die Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde hinterlegt eine Zahlungsmethode über Stripe. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Anbieter unter Nutzung von Stripe Invoicing. Die datenschutzrechtliche Rolle von Stripe richtet sich nach der jeweiligen Verarbeitung und den anwendbaren Stripe-Vertragsbedingungen; die konkret vertragsschließende Stripe-Gesellschaft und die Einordnung der jeweiligen Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Die Verrechnung erfolgt in Euro (EUR); etwaige Wechselkurs- oder Bankgebühren beim Karten-Aussteller des Kunden trägt der Kunde.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Abrechnungszeitraum im Sinne dieser AGB ist der Kalendermonat. Am Ende eines Kalendermonats wird die Anzahl der importierten Bestellungen ermittelt und der Gesamtpreis aus Grundgebühr und nutzungsabhängigem Entgelt berechnet. Die Rechnung wird in den ersten Tagen des Folgemonats über Stripe erstellt und automatisch von der hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preisliste in ihren jeweiligen Bestandteilen höchstens einmal pro Kalenderjahr mit Wirkung zum Beginn eines Kalendermonats anzupassen, soweit sich die Kosten des Anbieters für die Bereitstellung des Dienstes ändern (insbesondere Personal-, Hosting- und Infrastrukturkosten, Lizenz- und Nutzungsgebühren für eingesetzte Drittanbieter-Dienste sowie gesetzliche Abgaben). Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und ist auf den Umfang der eingetretenen Kostenänderung begrenzt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben berücksichtigt; der Anbieter ist verpflichtet, gesunkene Kosten in gleicher Weise weiterzugeben wie gestiegene.
Die Ankündigung erfolgt mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung in Textform innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Preisanpassung zu. Der Anbieter wird in der Mitteilung gesondert auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(5) Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig. Der Einzug erfolgt über die hinterlegte Zahlungsmethode. Scheitert der Einzug, ist der Anbieter berechtigt, ihn innerhalb der folgenden vierzehn (14) Tage bis zu zweimal zu wiederholen und den Kunden per E-Mail zur Aktualisierung der Zahlungsmethode aufzufordern. Bleibt der Einzug endgültig erfolglos, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von sieben (7) Tagen in einen Nur-Lese-Zugang versetzen, bis der offene Betrag ausgeglichen ist; § 11 Abs. 4 bleibt unberührt. Vom Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellte Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder Zahlungsrückbuchung trägt der Kunde. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter betreibt den Dienst mit wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen und bemüht sich um eine möglichst durchgängige Erreichbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht als Beschaffenheit vereinbart; insbesondere liegt in dieser Regelung weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 443 BGB. Die Pflicht des Anbieters, den Dienst nach § 3 bereitzustellen, bleibt hiervon unberührt. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nach § 9 bleiben hiervon unberührt.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder über den Dienst selbst angekündigt. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt. Bei dringenden sicherheitsrelevanten Maßnahmen kann die Ankündigungsfrist unterschritten werden; der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich nachträglich.
(3) Für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit angebundener Drittanbieter-APIs (insbesondere Marktplätze, Online-Shops, Warenwirtschaftssysteme, Zahlungsanbieter, Buchhaltungssysteme und Versanddienstleister) übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Ausfälle oder Einschränkungen dieser Dienste sowie Störungen des Internets oder der Infrastruktur des Kunden liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(4) Die Haftung des Anbieters für Schäden aus Störungen der Erreichbarkeit richtet sich ausschließlich nach § 10.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Anwendung während der Vertragslaufzeit für die sich aus der Leistungsbeschreibung (§ 3) ergebenden Zwecke geeignet ist. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach § 535 ff. BGB mit den Modifikationen dieses § 9 und der Haftungsregelung in § 10.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 10).
(3) Der Anbieter wird sich mit angemessenem Aufwand bemühen, ihm gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Mängel sind per E-Mail an info@floone.de zu melden; der Kunde wirkt an der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang mit.
(4) FloOne ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne der §§ 1, 2 StBerG bzw. § 2 RDG. Kontenrahmen-Zuordnungen, Steuerschlüssel, §-25a-Margenberechnungen sowie sämtliche durch den Dienst erzeugten Ausgaben (Buchungs- und Exportdatensätze, Umsatzsteuermeldungen, Rechnungen, Versandlabels, Bestands- und Lagerdaten) beruhen auf den vom Kunden und aus Drittsystemen gelieferten Daten. Die steuerliche und buchhalterische Würdigung, die Einhaltung der GoBD und sonstiger Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die formelle und materielle Rechnungsrichtigkeit verbleiben in der Eigenverantwortung des Kunden. Behördliche Meldepfade (UStVA, OSS via ELSTER/BZSt) sind nur im optionalen Buchhaltungs-Modul (§ 3) verfügbar; der Anbieter fungiert dabei als technisches Übermittlungsmedium im Namen und Auftrag des Kunden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der Anwendung erzeugten Ausgaben — insbesondere Exporte, Meldungen, Rechnungen, Belege und Versandlabels — vor ihrer Verwendung, Weitergabe oder Übermittlung an Dritte oder Behörden auf Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (§ 6 Abs. 1). Eine Verletzung dieser Prüfpflicht ist bei der Bemessung einer etwaigen Haftung des Anbieters als Mitverursachung nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
(6) Angebundene Drittanbieter (Marktplätze, Online-Shops, Zahlungsanbieter, Warenwirtschafts- und Buchhaltungssysteme sowie Versanddienstleister) können ihre Schnittstellen, Formate, Authentifizierungsverfahren, Nutzungsbedingungen oder Verfügbarkeit jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, einschränken oder einstellen. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss; daraus resultierende Funktionsausfälle stellen keinen Mangel der Anwendung dar, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat und sie auch durch zumutbare Anpassungsmaßnahmen nicht vermieden oder innerhalb angemessener Frist behoben werden können. Für die Beförderungsleistung des jeweiligen Versanddienstleisters wird keine Gewähr übernommen; der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Carrier zustande.
(7) Entfällt eine vom Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich genutzte Plattform- oder Marktplatz-Integration aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, für mehr als sechzig (60) aufeinanderfolgende Kalendertage oder wird sie endgültig eingestellt, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche wegen des Wegfalls bestehen nicht.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Im Übrigen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel, aus ausdrücklich übernommenen Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen sowie die zwingende Haftung nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
(6) Der Anbieter führt regelmäßige technische Sicherungen zum Zweck der Wiederherstellung des Dienstes durch. Diese Systemsicherungen dienen der Betriebssicherheit, ersetzen keinen vom Kunden vorzunehmenden Datenexport und begründen keinen Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Kundendatensätze. Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen zumutbare Datensicherungen (Backups) seiner im Dienst verarbeiteten Daten vorzunehmen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist die Haftung des Anbieters für den Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und anwendungsadäquater Sicherung eingetreten wäre.
(7) Verletzt der Kunde seine Prüfpflicht nach § 9 Abs. 5, ist dies bei der Bemessung einer etwaigen Haftung des Anbieters als Mitverursachung nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters in gleichem Umfang und mit denselben Ausnahmen wie für den Anbieter selbst.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht; Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 7 Abs. 3).
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Bereits begonnene Abrechnungszeiträume werden bis zum Monatsende abgerechnet. Die Kündigung kann über die Kontoeinstellungen im Dienst oder per E-Mail an info@floone.de erfolgen. Während der kostenlosen Testphase kann der Vertrag jederzeit fristlos durch Löschung des Accounts oder formlose Mitteilung gekündigt werden.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung des Entgelts trotz Mahnung länger als dreißig (30) Tage in Verzug ist;
- der Kunde wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend verletzt;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ist ausreichend).
§ 12 Vertragsbeendigung, Datenportabilität und Anbieterwechsel
(1) Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes oder zu einer eigenen IT-Infrastruktur jederzeit verlangen. Die Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei (2) Monate; die kürzeren Kündigungsfristen nach § 11 bleiben unberührt und gehen vor.
(2) Nach Zugang des Wechselverlangens beginnt eine Übergangsphase von höchstens dreißig (30) Kalendertagen. Der Anbieter erbringt den Dienst während der Übergangsphase unverändert weiter. Ist der Wechsel aus technischen Gründen in dieser Frist nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies dem Kunden innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach Zugang des Wechselverlangens mit und begründet es; die Übergangsphase verlängert sich in diesem Fall auf höchstens sieben (7) Monate. Der Kunde kann die Übergangsphase einmalig um einen von ihm bestimmten, angemessenen Zeitraum verlängern.
(3) Der Anbieter unterstützt den Kunden beim Wechsel nach Treu und Glauben. Er stellt die exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit und stellt die hierfür erforderlichen Informationen und offenen Schnittstellen zur Verfügung. Der Anbieter unterlässt Maßnahmen, die den Wechsel behindern.
(4) Exportierbar sind insbesondere: Stamm- und Kontodaten, Artikel- und Lagerdaten, Kunden- und Lieferantendaten, Bestell- und Transaktionsdaten, Rechnungen und Gutschriften einschließlich der erzeugten Belege, Buchungsdaten sowie Konfigurations- und Regelwerksdaten, soweit letztere keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters offenlegen. Bereitgestellt werden tabellarische Exportformate für Bestellungen, Rechnungen und Buchungen, marktübliche Buchungsstapel-Formate für gängige Buchhaltungssysteme, strukturierte Rechnungsformate sowie ein Roh-Datenexport über die Programmierschnittstelle des Dienstes. Der jeweils aktuell unterstützte Umfang und die Formate ergeben sich aus der In-App-Dokumentation.
(5) Technische Beschränkungen bestehen, soweit Daten von Drittanbieter-Schnittstellen stammen und deren Nutzungsbedingungen einer Weitergabe entgegenstehen, sowie hinsichtlich der Software des Anbieters selbst (§ 5 Abs. 2).
(6) Nach Abschluss des Wechsels oder nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde für mindestens dreißig (30) Tage Zugriff zum Datenabruf. Anschließend löscht der Anbieter alle Daten des Kunden vollständig und unwiderruflich. Ausgenommen sind ausschließlich Daten, hinsichtlich derer den Anbieter selbst eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft; diese werden für die Dauer der Aufbewahrungspflicht in ihrer Verarbeitung eingeschränkt und anschließend gelöscht.
(7) Für den Wechsel und den Datenexport berechnet der Anbieter kein Entgelt.
§ 13 Datenschutz
(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung), wird mit Abschluss des Nutzungsvertrages zugleich der unter floone.de/avv abrufbare Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen; er ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag geht der Auftragsverarbeitungsvertrag in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3) Die Kunden- und Buchhaltungsdaten werden auf Servern in Deutschland (Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH) innerhalb der Europäischen Union gespeichert; eine Verlagerung dieser Datenhaltung in ein Drittland findet nicht statt. Der Anbieter ist eine Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Ein administrativer Fernzugriff durch den Anbieter aus den USA (Wartung, Support, Administration) ist damit nicht ausgeschlossen und wird durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abgesichert; Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag. Weitere Drittland-Übermittlungen finden nur in dem dort beschriebenen Umfang statt (insbesondere für den Versand transaktionaler E-Mails über Plus Five Five, Inc. (Resend), USA).
(4) Im Verhältnis der Parteien ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm eingegebenen bzw. über APIs importierten personenbezogenen Daten (z. B. Kundendaten aus Bestellungen). Der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter.
§ 14 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Details, Zugangsdaten, Kundendaten sowie Informationen über interne Prozesse und Strategien.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort und endet erst, wenn die betreffenden Informationen allgemein bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht beruht.
(4) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die (a) bei Erhalt bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (c) der empfangenden Partei bereits vor Erhalt rechtmäßig bekannt waren oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Kriege, Terroranschläge, behördliche Anordnungen und Verbote, großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder der Stromversorgung, DDoS-Angriffe auf die Infrastruktur des Anbieters, flächendeckende oder branchenweite Streiks und Aussperrungen, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich der betroffenen Partei liegen, sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse.
(3) Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Auswirkungen des Ereignisses so gering wie möglich zu halten.
§ 16 Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, wenn dies aus folgenden Gründen erforderlich ist:
- (a) Anpassung an geänderte gesetzliche oder behördliche Vorgaben (insbesondere Datenschutz-, Steuer-, Verbraucher-, Produkthaftungsrecht);
- (b) Klarstellungen, redaktionelle Korrekturen oder Beseitigung von Auslegungszweifeln, die das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht zu Lasten des Kunden verschieben;
- (c) Anpassung an höchstrichterliche Rechtsprechung, soweit diese einzelne Klauseln betrifft.
§ 17 Abs. 5 steht einer Änderung nach dieser Bestimmung nicht entgegen. Solche Änderungen werden dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Mitteilung enthält den Wortlaut der geänderten Bestimmungen sowie das Datum des Inkrafttretens. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten Bestimmungen als angenommen, sofern in der Mitteilung gesondert auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen wurde.
(2) Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen — insbesondere Änderungen des Hauptleistungsumfangs, der Vergütung (geregelt in § 7), der Bestimmungen zu Haftung, Haftungsbeschränkung, Gewährleistungsausschluss oder Rechtsmitteln (§§ 9, 10), der Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelung (§ 17) oder der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen — bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen ist insoweit ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters zur Anpassung der Preisliste nach § 7 Abs. 4; jene Regelung ist für Preisanpassungen abschließend und geht dieser Bestimmung vor. Absatz 2 erfasst insoweit nur Änderungen des Wortlauts des § 7 selbst.
(3) Widerspricht der Kunde einer Änderung nach Abs. 1 oder verweigert er die Zustimmung nach Abs. 2, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertrages gelten die bisherigen Bedingungen unverändert fort.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen. Dies gilt nicht, soweit für den jeweiligen Kunden ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, der nach zwingendem Recht nicht abbedungen werden kann; in diesem Fall tritt der gesetzlich zwingende Gerichtsstand an die Stelle der vorstehenden Regelung, ohne dass die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages berührt wird.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst und die deutsche Fassung ist ausschließlich maßgeblich. Etwaige Übersetzungen dienen nur der Verständigung mit Kunden mit Sitz im Ausland und begründen keine eigenständige, vom deutschen Wortlaut abweichende Bedeutung.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. E-Mail ist als Textform ausreichend.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
(7) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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