Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Projektarbeiten und laufende Betreuung · Stand: 22. September 2026
Diese Bedingungen gelten für Projektarbeiten und deren laufende Betreuung. Für die Nutzung der Software FloOne gelten die gesonderten AGB für die Nutzung von FloOne.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen SellerTech LLC, 30 N Gould Street, Sheridan, WY 82801, USA (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über Dienst- und Werkleistungen, insbesondere Konzeption, Screendesign, Entwicklung und Einrichtung von Onlineshops, Schnittstellen-Anbindungen sowie deren laufende Betreuung, Hosting und Wartung.
(2) Für die Nutzung der SaaS-Middleware FloOne gelten ausschließlich die gesonderten AGB. Bestehen zwischen den Parteien beide Vertragsverhältnisse, bestehen sie unabhängig nebeneinander; die Beendigung des einen berührt das andere nicht.
(3) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht, es sei denn, er stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere der Leistungsumfang und die Preise im jeweiligen Angebot, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
(6) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge und für nachträgliche Erweiterungen eines laufenden Auftrags, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Art, Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters einschließlich der dort genannten Ausschlüsse.
(2) Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: die Erstellung von Inhalten (Produkt-, Kategorie- und Werbetexte), Fotografie und Bildbearbeitung, die Pflege von Produktdaten, Marketingleistungen sowie die Beschaffung von Lizenzen Dritter.
(3) Der Anbieter schuldet keine rechtliche, steuerliche oder wettbewerbsrechtliche Prüfung. Rechtstexte werden, soweit vereinbart, auf Grundlage von Textbausteinen bereitgestellt; ihre inhaltliche Prüfung obliegt dem Kunden. Eine anwaltliche Prüfung wird empfohlen und ist nicht Leistungsbestandteil.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch fachkundige Dritte erbringen zu lassen. Er bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und gibt die vertragswesentlichen Pflichten, insbesondere zur Vertraulichkeit, an den Dritten weiter.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Sie sind, soweit im Angebot keine abweichende Frist genannt ist, sieben Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und der Anbieter die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. E-Mail genügt der Textform.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bilder, Produktdaten und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in einem verwendbaren Format bereit. Die Mitwirkung ist eine echte Vertragspflicht, nicht lediglich eine Obliegenheit.
(2) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie einen Vertreter und teilt Wechsel unverzüglich mit.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm überlassenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Verwendung dieser Inhalte entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nach, gerät der Anbieter nicht in Verzug. Vereinbarte Zeitpläne verschieben sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
(5) Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als acht Wochen, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und das Projekt neu einzuplanen.
§ 5 Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Wünscht der Kunde Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, teilt der Anbieter ihm mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf Vergütung und Zeitplan hat.
(2) Die Änderung wird erst nach Zustimmung des Kunden in Textform umgesetzt. Bis dahin arbeitet der Anbieter auf Grundlage des bisherigen Leistungsumfangs weiter.
(3) Leistungen, die nicht im Angebot beschrieben sind, werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 6 Termine
(1) Termine und Zeiträume sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Angaben zur Projektdauer sind Planwerte, die eine durchgängige Mitwirkung des Kunden voraussetzen.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen von Vorleistungen Dritter oder Zahlungsverzug des Kunden verlängern die Fristen entsprechend. Der Anbieter teilt solche Behinderungen unverzüglich mit.
(3) Bei einer Verzögerung, die ausschließlich der Anbieter zu vertreten hat, kann der Kunde Ansprüche wegen Leistungsverzugs erst geltend machen, wenn die Verzögerung vierzehn Werktage überschreitet.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit die Leistung einen Werkerfolg zum Gegenstand hat, insbesondere die Erstellung eines Shops, eines Screendesigns oder einer Schnittstelle, ist sie abzunehmen.
(2) Der Anbieter zeigt die Abnahmebereitschaft in Textform an und stellt dem Kunden das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft es innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe der konkreten Mängel in Textform.
(3) Erklärt der Kunde sich innerhalb dieser Frist nicht und verweigert er die Abnahme auch nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Der Anbieter weist in der Abnahmeaufforderung auf diese Folge hin.
(4) Als abgenommen gilt die Leistung ferner, sobald der Kunde sie produktiv nutzt, insbesondere mit dem Shop in den Live-Betrieb geht.
(5) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und vom Anbieter innerhalb angemessener Frist beseitigt.
(6) Teilleistungen, die selbständig nutzbar sind, können gesondert abgenommen werden.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer.
(2) Der Anbieter hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union und ist in der Europäischen Union nicht zur Umsatzsteuer registriert. Für Leistungen an Unternehmer mit Sitz in Deutschland geht die Steuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 5 UStG auf den Kunden über, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über Änderungen seines umsatzsteuerlichen Status unverzüglich zu unterrichten.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zur Zahlung fällig. Skonto gilt nur, soweit es ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Bei Projektarbeiten ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan zu verlangen. Ist kein Plan vereinbart, sind fünfzig Prozent bei Auftragserteilung und fünfzig Prozent bei Abnahme fällig.
(5) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als vierzehn Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen verpflichtet.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7) Zahlt der Kunde eine Teilrechnung vorbehaltlos, gilt die abgerechnete Teilleistung als abgenommen.
(8) Hostet der Anbieter den Shop und gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach Mahnung und einer Ankündigung mit einer Frist von sieben Tagen berechtigt, den Shop bis zum Zahlungseingang offline zu nehmen. Nach vollständiger Zahlung schaltet er ihn unverzüglich wieder online.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben alle Rechte an den erstellten Arbeitsergebnissen beim Anbieter.
(2) Mit vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen — insbesondere Screendesign, Templates und individuell erstelltem Code — ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung.
(3) An Bestandteilen, die der Anbieter unabhängig vom Auftrag entwickelt hat und projektübergreifend einsetzt, sowie an Open-Source-Komponenten, Themes und Plugins Dritter erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzbedingungen. Ein Ausschließlichkeitsrecht kann der Anbieter daran nicht einräumen.
(4) Lizenzkosten Dritter, etwa für Themes, kostenpflichtige Plugins oder Rechtstext-Dienste, trägt der Kunde. Der Anbieter weist im Angebot auf die bekannten Positionen hin.
(5) Entwürfe, die der Kunde nicht freigibt, sowie Arbeitsergebnisse aus abgebrochenen Projekten verbleiben beim Anbieter.
§ 10 Laufende Betreuung, Hosting und Wartung
(1) Vereinbaren die Parteien eine laufende Betreuung, erbringt der Anbieter die im gewählten Paket beschriebenen Leistungen gegen eine monatliche Pauschale. Hosting-, Domain- und Backup-Kosten sind darin enthalten, soweit das Paket sie ausweist.
(2) Ein im Paket enthaltenes Stundenkontingent bezieht sich auf den Kalendermonat. Nicht genutzte Stunden verfallen zum Monatsende und werden weder erstattet noch übertragen. Über das Kontingent hinausgehende Leistungen werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet.
(3) Schließt die laufende Betreuung an ein Projekt an, beginnt sie mit dessen Abnahme und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Sie verlängert sich um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
(3a) Wird die Betreuung ohne vorangegangenes Projekt vereinbart — etwa als Zusatzleistung zu einem Vertrag über die Nutzung der Software des Anbieters —, beginnt sie mit der Vereinbarung. In diesem Fall besteht keine Mindestlaufzeit; sie kann von beiden Seiten in Textform zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet wird monatlich; der Nutzungsvertrag über die Software und der Betreuungsvertrag bestehen unabhängig voneinander und können getrennt gekündigt werden.
(3b) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in beiden Fällen unberührt.
(4) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen ist. Wartungsfenster und Arbeiten an der Infrastruktur kündigt er nach Möglichkeit vorher an.
(4a) Weist das gewählte Paket eine Reaktionszeit aus, gilt diese als vereinbart. Der Anbieter reagiert dann auf Anfragen, die der Kunde an die im Paket genannten Kontaktwege richtet, bis zum Ende des auf den Eingang folgenden Werktags. Reaktion bedeutet die Aufnahme der Bearbeitung und eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen; eine Frist zur Behebung ist damit nicht zugesagt, da diese von Art und Ursache der Störung abhängt und Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen können — insbesondere Störungen angebundener Drittanbieter-Schnittstellen. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters.
(5) Auf Wunsch des Kunden überträgt der Anbieter bei Vertragsende Server, Domain und Daten an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten. Der hierfür erforderliche Aufwand wird nach Stundensatz vergütet, soweit er über die Herausgabe der Zugangsdaten und einer Datensicherung hinausgeht.
§ 11 Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Abnahme beträgt. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf unsachgemäßer Bedienung, auf Änderungen an der Software durch Dritte oder auf Störungen bei Dienstleistern Dritter beruhen. Ebenso wenig Abweichungen, die sich aus nachträglichen Änderungen an Schnittstellen, Plattformen oder Plugins Dritter ergeben.
(4) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollzogen werden können.
§ 12 Datensicherung und Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Soweit der Anbieter Backups als Leistungsbestandteil erbringt, entbindet dies den Kunden nicht von einer eigenen Sicherung in angemessenen Abständen.
(2) Vor Eingriffen in ein produktives System erstellt der Anbieter eine Sicherung, soweit dies technisch möglich und im Rahmen der beauftragten Leistung vorgesehen ist.
(3) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
§ 15 Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden und das Projekt unter Nennung des Firmen- und Kennzeichens sowie unter Abbildung der Arbeitsergebnisse als Referenz zu nennen, insbesondere auf der eigenen Website und in Angeboten.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, an geeigneter Stelle des erstellten Shops einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft anzubringen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunde kann der Referenznennung und dem Urhebervermerk jederzeit in Textform widersprechen. Der Anbieter stellt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist ein und entfernt den Hinweis.
§ 16 Projektabbruch, Kündigung und Rücktritt
(1) Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. In diesem Fall behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen nach § 648 BGB.
(2) Für die Berechnung nach Absatz 1 gelten, vorbehaltlich Absatz 3, folgende Pauschalen, bezogen auf den zum Zeitpunkt der Kündigung erreichten Projektfortschritt: bis 25 Prozent Fortschritt 50 Prozent der Auftragssumme; über 25 bis 75 Prozent Fortschritt 80 Prozent der Auftragssumme; über 75 Prozent Fortschritt 100 Prozent der Auftragssumme.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. In diesem Fall gilt der nachgewiesene Betrag.
(4) Ein Rücktritt des Kunden ist nur wirksam, wenn er in Textform erklärt wird und der Kunde dem Anbieter zuvor eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen zur Fertigstellung oder zur Beseitigung der gerügten Mängel gesetzt hat. Die Fristsetzung muss den konkreten Mangel oder den konkret ausstehenden Leistungsbestandteil benennen.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer fälligen Zahlung in Verzug bleibt.
(6) Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen der Textform.
§ 17 Abtretung
(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 18 Textform
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. E-Mail genügt.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen. Dies gilt nicht, soweit für den jeweiligen Kunden ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, der nach zwingendem Recht nicht abbedungen werden kann; in diesem Fall tritt der gesetzlich zwingende Gerichtsstand an die Stelle der vorstehenden Regelung, ohne dass die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages berührt wird.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen allein der Verständigung; maßgeblich ist der deutsche Wortlaut.
(4) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anbieter:
SellerTech LLC
30 N Gould Street, Sheridan, WY 82801, USA
E-Mail: info@floone.de